16. Oktober 2020
Der Regierungsrat reagiert auf die zuletzt starke Zunahme der Corona-Fallzahlen und beschliesst weiterführende Maßnahmen. Diese tangieren vor allem Veranstaltungen. Die Maßnahmen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020.
Der Nidwaldner Regierungsrat ergreift aufgrund der zuletzt deutlich steigenden Fallzahlen erweiterte Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Er hat dazu eine kantonale Covid-19-Verordnung erlassen, die per 19. Oktober 2020 in Kraft tritt. Demnach gilt ab dem kommenden Montag im Kanton Nidwalden eine generelle Maskenpflicht für:
- öffentliche und private Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen;
- für Dienstleistungen, bei denen es zu regelmäßigem Körperkontakt kommt, darunter Coiffeursalons, Massage-, Tätowier- oder Kosmetikstudios.
Weiter führt der Kanton Nidwalden eine situative Maskenpflicht ein, die dann zur Anwendung gelangt, wenn der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern fortwährend nicht eingehalten werden kann. Dies gilt für:
- öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen;
- öffentlich zugängliche Innenräume, insbesondere Verkaufslokale, Postschalter, Kinos und Gotteshäuser;
- Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Bars, Clubs, Discos und Tanzlokale, in denen stehend konsumiert wird;
- andere Dienstleistungen wie zum Beispiel Taxiunternehmen und Fahrschulen, bei denen der Mindestabstand ebenfalls nicht fortdauernd eingehalten werden kann und keine weiteren Schutzmaßnahmen wie Plexiglas vorhanden sind.
Kinder bis 12 Jahre müssen keine Maske tragen
Veranstalter, Gastronomiebetriebe sowie die weiteren betroffenen Unternehmen sind im Bedarfsfall für die Einführung der Maskentragpflicht, die Information sowie die korrekte Umsetzung verantwortlich. Generell von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit einem Nachweis, dass sie aus besonderen Gründen keine Maske tragen können. Die bereits geltenden Regeln wie zum Beispiel Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Schutzkonzepte für Gastronomiebetriebe oder die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen bleiben wie bisher bestehen. Zudem appelliert das Gesundheitsamt neuerlich an die Bevölkerung, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sowie die SwissCovid App zu nutzen. «Diese Maßnahmen bleiben die wichtigsten Faktoren im Kampf gegen die Verbreitung des Virus», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger.
Mit den erweiterten Maßnahmen zielt der Regierungsrat in erster Linie auf Veranstaltungen ab, weil sich diese zuletzt als häufigste Übertragungsquelle erwiesen haben. «Die meisten Personen stecken sich im familiären und privaten Umfeld an», so Michèle Blöchliger. Deshalb wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Anlässen oder Feiern, in denen Menschenansammlungen unausweichlich und zudem vulnerable Personen anwesend sind, abgeraten. Auch am Arbeitsplatz häufen sich Ansteckungen. Daher wird Unternehmungen empfohlen, wieder vermehrt auf Homeoffice oder räumliche Trennungen von Mitarbeitenden zu setzen. Da indes aktuell keine Anhaltspunkte für gehäufte Ansteckungen in Verkaufsläden vorliegen, wird auf eine generelle Maskenpflicht in diesem Bereich vorderhand verzichtet. «Den Ladenbetreibern steht es aber frei, eine solche einzuführen», sagt Michèle Blöchliger. In Verkaufslokalen, in denen der Mindestabstand regelmäßig nicht eingehalten werden kann, gilt ab Montag ein Maskenobligatorium.
Fast 100 neue Fälle in den letzten 14 Tagen
«Es geht uns mit den Maßnahmen nicht darum, jede einzelne Infektion zu vermeiden, sondern die Häufigkeit von Erkrankungen zu verringern, damit die Kurve nicht weiter so exponentiell ansteigt wie zuletzt», betont Michèle Blöchliger. In den vergangenen zwei Wochen ist die Zahl positiv auf Covid-19 getesteter Personen im Kanton Nidwalden von 152 auf 240 geklettert. «Im Moment sind wir in der glücklichen Lage, dass wir praktisch keine schweren Verläufe respektive Hospitalisierungen verzeichnen. Dies kann sich aber innert kurzer Zeit ändern, wie Beispiele anderer Kantone zeigen. Je schneller wir jetzt handeln, desto kleiner sind die Einschränkungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft – und umso besser können wir Risikopersonen und damit auch unsere Gesundheitseinrichtungen schützen», fährt Michèle Blöchliger fort.
Text Quelle: Medienmitteilungen Kanton Nidwalden